Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme eines Studiums an der EBC Hochschule gilt es, wie für jede andere Hochschule auch, gewisse Voraussetzungen mitzubringen. Diese variieren zum einen je nach angestrebten Studienabschluss, zum anderen nach eventuell besonderer Voraussetzungen. Folgend sind die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium an einer unserer Hochschulen aufgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Studienberatung.

Bachelor of Arts

Für die Aufnahme des Studiums an der EBC Hochschule benötigen Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sie sollten über einen der folgenden Bildungsnachweise verfügen:

  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife / Abiturzeugnis einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in Deutschland
  • Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in Deutschland für die gewünschte Studienrichtung
  • Zeugnis der Fachhochschulreife / Fachabiturzeugnis mit dem schulischen Teil und dem Nachweis über den praktischen Teil
  • erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren der EBC Hochschule am Standort Ihrer Wahl

Bewerben Sie sich mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen gern per Post, per E-Mail (PDF) oder unkompliziert mit unserer Online-Bewerbung!

Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2012/13 ist der 15.09.2012. Beginn des Semesters ist am 24.09.2012.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  1. Nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Aufnahmeverfahren. Es werden an den jeweiligen Standorten zentrale Termine angeboten.
  2. An dem vereinbarten Termin durchlaufen Sie das Aufnahmeverfahren. Das Ergebnis teilen wir Ihnen wenige Tage später mit.

  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Studienvertrag abgeschlossen werden. Das Bewerbungsverfahren sollte rechtzeitig vor Studienbeginn, spätestens bis Mitte September, abgeschlossen sein.

    Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, sich bereits mit Ihrem letzten Halbjahreszeugnis der 12/1 bzw. 13/1 zu bewerben. Nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmeverfahren, erhalten Sie eine Zulassung unter Vorbehalt. Reichen Sie bitte nach Erhalt Ihres Abiturzeugnisses die beglaubigte Kopie bei uns ein.

Master of Arts

Mit unserem Masterprogramm »Strategic Tourism Management« werden sowohl Wirtschaftswissenschaftler als auch Absolventen eines Tourismus-Studiums angesprochen. Darüberhinaus können Studiengänge mit Tourismusausrichtung wie Geografie oder Kulturwissenschaften anerkannt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender, überdurchschnittlicher Hochschulabschluss (Bachelor of Arts / Science, Diplom, Magister) mit 180 ECTS-Punkten
  • Englisch: TOEFL-Test (550 Punkte written bzw. 215 Punkte pc-based)
  • Deutsch: Kenntnisse B2 Level (European Levels)

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Studieren ohne Abitur – fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie keine der oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) haben, können Sie trotzdem an einer Hochschule ein Studium aufnehmen, wenn Sie:

  • einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen
  • eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen haben und
  • über einschlägige Berufserfahrung verfügen

kann an Hochschulen vorläufig immatrikuliert werden. Bundeswehrersatzzeiten werden Ihnen angerechnet. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer.

Prüfungsanspruch

Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren deutschen Einrichtung im beantragten oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert waren, dürfen Sie dort Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Leistungsnachweise oder Prüfungen endgültig nicht bestanden haben. Der Nachweis über den bestehenden Prüfungsanspruch ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Zeugnisanerkennung

In einigen Fällen müssen Ihre Schulzeugnisse zunächst anerkannt werden. Dies müssen Sie tun, wenn:

  • Ihre Fachhochschulreife Sie nur zum Studium in bestimmten Bundesländern berechtigt,
  • Ihre Fachhochschulreife / Fachabitur keinen Vermerk über die Anerkennung in den anderen Bundesländern verfügt
  • Sie ein Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines Gymnasiums besitzen.

Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte mit amtlich beglaubigten Kopien an die jeweils dafür zuständige Behörde:

Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Schulinformationszentrum (SIZ)
Hamburger Str. 35, 22083 Hamburg
Telefon 040.42899-2211

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin Zeugnisanerkennungsstelle
Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin
Telefon: 030.90227-5220

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211.475-0

Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden
Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden
Telefon: 0351.8439485

Fremdsprachenkenntnisse

Für einige unsere Studiengänge benötigen Sie spezielle Fremdsprachenkenntnisse. Welche Studiengänge das betrifft, entnehmen Sie bitte den Studiengangsinformationen der einzelnen Studiengänge. Je nach Studiengang werden verschiedene Fremdsprachenkombinationen belegt:

  • Englisch / Spanisch mit und ohne Vorkenntnisse
  • Englisch / Französisch mit Vorkenntnissen
  • Englisch / Chinesisch ohne Vorkenntnisse (möglich bei IBM, TEM, IBEP, IBC)
  • Englisch / Italienisch ohne Vorkenntnisse (möglich bei FLRM)

Nachweis der Deutschkenntnisse mit nicht deutschem Abitur

  • DSH-Zeugnis, mind. Niveau 2
  • KDS – »Kleines Deutsches Sprachdiplom« oder
  • GDS – »Großes Deutsches Sprachdiplom« vom Goethe-Institut oder
  • ZOP – »Zentrale Oberstufenprüfung« vom Goethe-Institut
  • TestDaF-Zeugnis mit mind. TDN (TestDaF-Niveau) 4 in allen Prüfungsteilen

Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben. Insgesamt gilt ein Sprachniveau von CEF Level C1.

Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen

Studieninteressierte, die sich mit ausländischen Zeugnissen an deutschen Hochschulen bewerben möchten, müssen Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland zunächst prüfen lassen. Die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (UNI-ASSIST) prüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind und ob die vorhandenen Bildungsnachweise grundsätzlich für eine Zulassung zum gewünschten Studium ausreichen. Wenn wichtige Dokumente fehlen, informiert UNI-ASSIST die Studienbewerber umgehend, damit sie die benötigten Papiere innerhalb der Bewerbungsfrist nachreichen können.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Zeugnisanerkennung durch UNI-ASSIST
EBC Hochschule c/o UNI-ASSIST e.V.
Helmholtzstr. 2-9
10587 Berlin (Germany)

Telefon: 030.66644345
E-Mail: infouni-assist.de
www.uni-assist.de