Studiengebühren & -finanzierung
Im Gegensatz zu staatlichen Einrichtungen erhält die EBC Hochschule als Business School in privater Trägerschaft keine öffentlichen Mittel – sie finanziert sich komplett selbst und erhebt daher Studiengebühren. Die kurze Studienzeit und der damit verbundene frühere Eintritt ins Berufsleben verdeutlichen, dass sich eine Investition in eine berufliche Qualifizierung bei einem privaten Bildungsträger auch unter finanziellen Gesichtspunkten bezahlt macht. Sie werden deutlich früher als beim Universitätsstudium über Einkommen verfügen. Sie verdienen somit bereits Geld, wenn andere noch studieren!
Studiengebühren der einzelnen Standorte
Die Auflistung der Studiengebühren an unseren einzelnen Standorten können Sie sich hier downloaden:
Studiengebühren des Campus Hamburg
Studiengebühren des Campus Berlin
Studiengebühren des Campus Dresden
Studiengebühren des Campus Düsseldorf
Studiengebühren des Campus Stuttgart
Für die Prüfungen der ausländischen Handelskammern (Paris, London, Madrid) werden gesondert Prüfungsgebühren erhoben, die von der EBC Hochschule an die jeweiligen Kammern zu entrichten sind.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen darüber Auskunft geben, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt. Diese reichen von der staatlichen Förderung über BAföG bis hin zu Studienkrediten bzw. verschiedenen Stiftungen, die Sie während Ihres Studiums finanziell unterstützen.
BAföG im In- und Ausland
Studierende der EBC Hochschule haben das Recht auf finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ob im Einzelfall BAföG ausgezahlt wird, hängt von den Einkommensverhältnissen der Eltern des Antragstellers ab bzw. von eigenen Vermögenswerten. Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller nach dem 18. Lebensjahr entweder mind. 5 Jahre erwerbstätig war oder nach einer 3-jährigen Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war.
BAföG-Leistungen werden je zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt, wobei abhängig von der Studiendauer und Ihrer Studienleistungen ein Teil des Darlehens erlassen werden kann. Der BAföG-Höchstsatz beträgt zur Zeit 670,00 Euro und wird grundsätzlich auf die Phase der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs begrenzt.
Wieviel BAföG Sie erhalten würden oder ob Ihnen überhaupt eine Förderung zusteht, können Sie mit dem BAföG-Rechner im Vorfeld überprüfen.
BAföG-Amt aller Standorte
Zuständig für die Standorte der EBC Hochschule Hamburg, Berlin, Dresden, Düsseldorf und Stuttgart ist das:
Studentenwerk Hamburg
Abteilung Studienfinanzierung
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Tel.: 040.41902-105 und -102
www.studierendenwerk-hamburg.de
Finanzierung von Auslandssemestern
Auch für Studierende, die kein reguläres BAföG erhalten, kann es sich lohnen, für die Dauer des Auslandssemesters bzw. Auslandspraktikums das so genannte Auslands-BAföG zu beantragen. Ein entsprechender Antrag sollte mindestens sechs Monate vor der Ausreise beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de
Weitere Fragen zur Finanzierung beantworten wir gerne im Beratungsgespräch.
Stiftungen und Stipendien
In Deutschland bieten zahlreiche öffentliche und private Stiftungen Studierenden die Möglichkeit einer Studienförderung durch ein Stipendium. Sich für ein Stipendienprogramm zu bewerben, sollte man bei der Frage zur Studienfinanzierung in Betracht ziehen. Stipendien werden in der Regel für alle Studienfächer bereits vom ersten Semester an bewilligt.
Wichtig sind eine überzeugende Bewerbung und ein erfolgreich durchlaufenes Bewerbungsverfahren. Die meisten Stiftungen achten nicht nur auf herausragende Schul- bzw. Hochschulleistungen, sondern auch auf soziales Engagement und die Motivation des Bewerbers. Stipendiaten profitieren von vielen Sonderleistungen wie Zuschüsse für Sach- und Reisekosten, Finanzierung von Sprachkursen oder Praktika oder von Praxissemestern in Unternehmen.
Weitere Informationen zu Stiftungen und Stipendien finden Sie beispielsweise hier:
Darlehen und Bildungsfonts
Neben Stipendien existieren auch verschiedene Darlehensprogramme. Zu den Anbietern gehören öffentliche und private Banken. Eine besondere Rolle spielt dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die neben den eigenen Angeboten - dem KfW-Studienkredit und dem KfW-Bildungskredit - auch als Darlehensgeber für das BAföG-Bankendarlehen zur Verfügung steht.
Der KfW-Studienkredit – einer für alle. Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie bis zu 14 Semester lang und bietet moderate Rückzahlungsraten. So sind Sie in der Lage Ihre Lebenshaltungskosten zu finanzieren oder einen Teil davon in monatlichen Beträgen von 100 Euro bis 650 Euro. Wichtig ist, dass Sie bei der Finanzierung volljährig sind und höchstens 30 Jahre alt sind.
Der KfW-Bildungskredit – klein aber fein. Sie möchten ein spannendes Praktikum finanzieren oder sich in Ruhe auf Ihre Prüfungen vorbereiten? Der Bildungskredit ist speziell für die Abschlussphase Ihres Studiums vorgesehen sowie für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien gedacht. Er finanziert Ihre Kosten als Studierender einer BAföG-anerkannten Hochschule mit 100, 200 oder 300 Euro monatlich bis zu 24 Monate lang. Wichtig ist, dass Sie volljährig sind und höchstens 36 Jahre alt sind.
BAföG-Bankdarlehen. Das BAföG-Bankdarlehen richtet sich an Studierende, deren Regelstudienzeit sich nach einem Fachrichtungswechsel verlängert oder in einem Vertiefungs- und Ergänzungsstudium. Wichtig ist, dass Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnittes noch keine 30 Jahre alt sind. Die Höhe des Darlehensanspruches legt das Amt für Ausbildungsförderung fest. Bis zu 400 Euro monatlich können Sie selbst hinzuverdienen.
Weitere Informationen
Stipendium – mehr unter ZEIT Stipendienführer und Stipendienlotse
Steuerliche Aspekte – Ggf. können Sie die mit dem Studium verbundenen Kosten (Studiengebühren, Ausgaben für Bücher etc.) steuerlich absetzen. Auch die Zahlung von Kindergeld ist möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Steuerberater! Lesen Sie hier einen Presseartikel zum Thema: »Hoffnung für Studenten«, in der Wirtschaftswoche, 13.07.2009
Krankenkasse – Studierende können unter Umständen in der (gesetzlichen) Krankenkasse der Eltern beitragsfrei mitversichert werden, sofern die unschädliche Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Krankenkasse!
Bildungskreditprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – Neue Förderbestimmungen seit 01.04.2009
Finanzierungscheck – Das Online-Vergleichsportal Finanzcheck berät Sie kostenlos zu allgemeinen Fragen zu Studium und Finanzen.




